AGB's

1. Besetzung

MC-Entertainment garantiert, dass nur professionell ausgebildete und erfahrene Musiker (Studium des Instruments an österr. Musikuniversität mit praktischer Spielerfahrung in verschiedenen Ensembles) besetzt werden; da die Musiker einander auch alle schon von unzähligen anderen gemeinsamen Veranstaltungen kennen, ist auch ein exzellentes Zusammenspiel der Band und somit ein optimaler „Sound“ für Ihre Veranstaltung gewährleistet!

2. Besondere Wünsche des Veranstalters:

Hat der Veranstalter darüber hinausgehende Wünsche, so wird MC-Entertainment immer bemüht sein, diese zu erfüllen.

Dennoch bitten wir um Verständnis, dass MC-Entertainment Wünsche nach bestimmten Künstlern (Musikern) zwar gerne entgegen nimmt und wir uns natürlich auch bemühen werden, die  genannten Personen spielen zu lassen. Da die Musiker in keinem Vertragsverhältnis zu MC-Entertainment stehen, sondern aus Freude an der Musik und der durch MC-Entertainment sichergestellten hohen Musikstandards, zusammen arbeiten und demgemäß auch anderen Verpflichtungen (Veranstaltungen) nachkommen müssen, ist es uns nicht möglich, den Einsatz bestimmter Personen zu garantieren; ein Rücktrittsrecht des Veranstalters aufgrund der Besetzung eines Instruments mit einem anderen als dem gewünschten Musiker ist demgemäß ausgeschlossen. Dennoch wird sich MC-Entertainment dafür verwenden, auch Ihre diesbezüglichen Wünsche zu erfüllen, was in vielen Fällen auch möglich sein wird.

3. Absage der Veranstaltung und/oder des Engagements durch den Veranstalter:

Selbstverständlich haben Sie stets das Recht, sich anders zu entscheiden. Es könnte auch vorkommen, obgleich das seit unserem Bestehen im Bereich der Hochzeitsmusik noch niemals vorgekommen ist, dass die Veranstaltung selbst ausfällt. Diesfalls ersucht MC-Entertainment um umgehende Information. Ferner bitten wir um Verständnis dafür, dass bei einer Absage durch den Veranstalter die geleistete Organisationsgebühr einbehalten wird. Erfolgt die Absage erst eine Woche vor der Veranstaltung oder kurzfristiger, werden 80% des Gesamthonorars verrechnet, da es diesfalls sehr schwierig wird, für die Musiker einen Ersatzauftritt zu organisieren. Dennoch wird MC-Entertainment versuchen, einen Ersatzauftritt für die Musiker zu vermitteln; diesfalls wird gerne auf die Verrechnung einer über die Anzahlung hinausgehenden Stornogebühr verzichtet.

4. Weitere Vereinbarungsbestandteile

4.1)  Die Musiker/Crew benötigen zur Verladung des Equipments eine geeignete Zufahrt zur Ver- und Entladung. MC-Entertainment ersucht daher um rechtzeitige Bereitstellung aller notwendigen Berechtigungen – (Einfahrttickets, etc.) Eine Parkmöglichkeit für einen PKW mit Anhänger in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes für die Dauer der Veranstaltung sowie angemessener Vorbereitungs- und anschließender Abbauzeit wird ebenfalls benötigt. Eventuell anfallende Parkgebühren sind vom Veranstalter zu tragen. Für die Aufbauarbeiten müssen die Veranstaltungsräumlichkeiten jedenfalls schon 2 Stunden vor Beginn der Veranstaltung für die Crew zugänglich sein.

4.2) Ansprechpersonen

MC-Entertainment ist bis spätestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin ein(e) verantwortliche(r) Ansprechperson zu nennen, die seitens des Veranstalters zum Zeitpunkt der Veranstaltung vor Ort ist und für organisatorische Fragen zur Verfügung steht.

MC-Entertainment ist bis spätestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin ein(e) verantwortliche(r) Ansprechperson zu nennen, die mit den technischen Gegebenheiten (Stromanschlüsse, etc.) des Veranstaltungssaales vertraut ist und für eventuelle Fragen zur Verfügung steht.

4.3) Räumlichkeiten

Die Musiker benötigen vor Beginn der Veranstaltung einen Bereich, in dem sie sich für die Veranstaltung vorbereiten können. Weiters ist ein abgetrennter für Publikum nicht zugänglicher Raum zur Verfügung zu stellen, an dem Equipment gelagert werden kann. Dieser Bereich kann auch identisch sein mit dem zuerst genannten Raum (Künstlergarderobe). 

5. Verpflegung- Unterbringung

5.1) Die Verpflegung wird seitens des Veranstalters bereit gestellt.

5.2) Eine Unterbringung der Musiker/Crew für den oben genannten Veranstaltungsort wird vom Veranstalter (z.b.: günstige Frühstückspension möglichst in der Nähe der Veranstaltungslocation) organisiert und geht auf dessen Rechnung. In diesem Zusammenhang ersuchen wir um rechtzeitige Bekanntgabe (spätestens 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin) der Unterbringung. Dies gilt nur für Veranstaltunglocations > 100km von Wien.